Strenge Auflagen für Hinrichtungen

TEHERAN afp ■ Im Iran sollen öffentliche Hinrichtungen durch Erhängen künftig strengeren Auflagen unterliegen. Zum Tode Verurteilte dürften nur noch mit Zustimmung des obersten Leiters der Justizbehörde, Ajatollah Mahmud Haschemi Schahrudi, öffentlich gehenkt werden, wie sein Sprecher am Mittwoch mitteilte. Ein entsprechendes Dekret untersage außerdem die Veröffentlichung von Bildern von Hinrichtungen in den Medien. Im vergangenen Jahr gab es mindestens 298 Hinrichtungen im Iran. Die Justiz des Landes sieht die Todesstrafe für verschiedene Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel, Landesverrat, Spionage, Ehebruch und Prostitution vor.