Erbrechtsreform beschlossen

BERLIN ap/rtr ■ Das Bundeskabinett hat eine Reform des Erbrechts beschlossen. Die Novelle sieht vor, die Testierfreiheit von Erblassern zu stärken und Pflegeleistungen zu honorieren. Zudem müssen Erben künftig den gesetzlichen Pflichtteil nicht mehr sofort an ihre Verwandten auszahlen. Erben sollen für die Pflege eines Angehörigen auch dann einen Ausgleich erhalten, wenn sie dafür nicht auf eigenes Einkommen verzichtet haben, teilte das Bundesjustizministerium gestern mit. Bisher war dies nur auf ausdrückliche Festlegung im Testament hin möglich. Neu geregelt werden auch die Bedingungen, unter denen gesetzliche Erben per Testament von der Erbschaft ausgeschlossen werden können. Ministerin Brigitte Zypries verwies auf die Möglichkeit, kriminelle Verwandte zu enterben.