Trojaner-Urteil am 27. Februar

BERLIN taz ■ Ob Sicherheitsbehörden in Nordrhein-Westfalen heimlich private Computer durchsuchen dürfen, soll am 27. Februar entschieden werden. An diesem Tag falle vor dem Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Gesetz über die Online-Durchsuchung in NRW, schreibt die Bürgerrechtlerin Bettina Winsemann im Internetforum Telepolis. Eine Bestätigung aus Karlsruhe war am Sonntag nicht zu erhalten. Das Urteil des Verfassungsgerichts wird weitreichende Auswirkungen haben. CDU und SPD möchten dem Bundeskriminalamt die Online-Durchsuchung erlauben, allerdings wollen die Sozialdemokraten erst abwarten, was für ein Urteil die Karlsruher Richter über das Gesetz in NRW fällen. DAS