Senat entgeht Reichsvermögen

Der rot-rote Senat ist mit seiner Klage gegen den Bund auf Rückgabe von ehemaligem Reichsvermögen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellte in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss fest, dass Berlin keinen Anspruch mehr auf die Rückübertragung von Grundstücken hat. In dem Rechtsstreit ging es um Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 6,8 Millionen Quadratmetern und einem Gesamtwert von 226 Millionen Euro, darunter Flächen der Flughäfen Tegel und Tempelhof. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging das gesamte Reichsvermögen in Bundeshand über. Im Grundgesetz wurde jedoch geregelt, dass die Länder und Gemeinden ihre Grundstücke wieder zurückerhalten, sofern der Bund diese nicht für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt. West-Berlin blieb davon ausgenommen. DDP