Gerichte einig: Ärzte dürfen in Abschiebetrakt

Bremer Innenbehörde unterliegt auch in zweiter Instanz. Ein Polizeiarzt allein reicht nicht aus

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat ein Urteil bestätigt, demzufolge externen Ärzten der Zugang zu Abschiebehäftlingen gewährt werden muss. Ebenso hatte in den vergangenen Wochen bereits zweimal das Verwaltungsgericht Bremen entschieden. Die Innenbehörde hatte hiergegen Rechtsmittel eingelegt. Die Beschwerde wurde jedoch zurückgewiesen.

OVG-Sprecher Hans Alexy kündigte an, dass die Kammer in dieser Woche eine Urteilsbegründung veröffentlichen werde. In dieser würden die Richter „inhaltliche Aussagen“ zur derzeitigen Praxis machen.

Bisher werden Untersuchungen in Abschiebehaft grundsätzlich von Polizeiärzten vorgenommen. Von Anwälten beauftragten Ärzten und Psychiatern hatte die Polizei den Zugang zum Abschiebegewahrsam verweigert – obwohl die Staatskasse die Kosten dieser Untersuchungen nicht hätte tragen müssen. Ein kurdischer und ein marokkanischer Flüchtling hatten hiergegen geklagt. In beiden Fällen war das Verwaltungsgericht der Auffassung der Kläger gefolgt. Innensenator Willi Lemke (SPD) hatte daraufhin die nun zurückgewiesene Berufung eingelegt.

„Dieser Erfolg und der mühsame Weg dorthin zeigen, wie schwer es auch in Bremen unter Rot-Grüner Regierung ist, Menschenrechte für Gefangene durchzusetzen, die zu den internationalen Mindeststandards gehören“, sagte der Anwalt des Kurden, Eberhard Schulz. Die Grünen sprachen von einer „urgrünen Forderung, die durch das Verwaltungsgericht bestätigt“ worden sei. „Wir können nicht erkennen, was dagegen spricht, wenn Abschiebehäftlinge auch eine Ärztin oder einen Arzt ihres Vertrauens hinzuziehen möchten“, so der innenpolitischer Sprecher der grünen Fraktion, Björn Fecker. „Die Innenbehörde sollte prüfen, ob sie an ihrem bisherigen Erlass noch festhalten kann.“ CJA