Rieger gibt sich nicht geschlagen

Der Hamburger Neonazi-Anwalt und NPD-Vorsitzende kämpft weiter um seine Immobilien in Pößneck und Dörverden

Noch steht der Heisenhof im niedersächsischen Dörverden leer. Doch die Neonazis könnten auf das frühere Bundeswehrgelände zurückkehren, auf dem der Anwalt Jürgen Rieger ein „Zentrum für Fruchtbarkeitsforschung“ errichten will. Rieger hat vor dem Oberlandesgericht Jena Beschwerde eingelegt, um die ihm entzogenen Nutzungsrechte für die Immobilie zurückzugewinnen. Experten halten seine Chancen für nicht schlecht.

Im März 2007 hatte die thüringische Gemeinde Pößneck vor dem Amtsgericht Jena erwirkt, dass Rieger die Verfügung über das Pößnecker „Schützenhaus“ entzogen wurde, das er drei Jahre zuvor für seine „Wilhelm Tietjen Stiftung für Fertilisation Limited“ erworben hatte. Wenig später kaufte Rieger dann für die „Limited“ den „Heisenhof“ in Dörverden.

Sein Fehler: Rieger unterließ es in London, wo die Firma eingetragen war, die nötigen Geschäftsbücher vorzulegen. Die britischen Behörden löschten die „Limited“ aus dem Handelsregister. Auf Antrag der Gemeinde Pößneck setzte das Amtsgericht einen Nachtragsliquidator für das nun formal herrenlose Vermögen ein – inklusive Liegenschaften. Der Nachtragsliquidator ließ vom „Heisenhof“ Riegers Militäroldtimer und Wahlkampfmaterial der NPD entfernen.

Einen Verkauf der Immobilien konnte Rieger allerdings bereits verhindern. Rieger, der auch Vorsitzender der NPD-Hamburg ist, beantragte, selbst als Nachtragsliquidator eingesetzt zu werden. Vor dem Landgericht Gera wurde er abgewiesen. Nun wird dieser Antrag aber von dem Oberlandesgericht Jena wieder verhandelt. Riegers Ziel: die Löschung der „Limited“ rückgängig zu machen. „Ich gehe davon aus, dass das in den nächsten Wochen passiert“, sagt Rieger, der bereits eine neue „Wilhelm Tietjen Stiftung Ltd.“ eingetragen hat.

„Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit auf Wiedereintragung“, sagt die Rechtsanwältin Angelika Baumgarte von der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer in London. Und Rechtsanwalt Johannes Hilmes von der Firmengründungsagentur „First Jenty“ erklärt: Wenn das Unternehmen wieder im Handelsregister stehe, sei es wieder Eigentümer des Vermögens.

Der für Dörverden zuständige Landrat Peter Bohlmann (SPD) dagegen erklärt, selbst wenn Rieger vor dem Oberlandesgericht gewinne, könne er den „Heisenhof“ nicht gleich nutzen. „Das ist per Bauauflagen untersagt.“

ANDREAS SPEIT