Ausbürgerung nur zeitnah möglich

FREIBURG taz ■ Eine Einbürgerung, die durch Täuschung erschlichen wurde, kann nur „zeitnah“ zurückgenommen werden, entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil. Eine genaue zeitliche Grenze nannte es nicht. Jedoch entschieden die Richter in vier Fällen, dass die Rücknahme jedenfalls dann nicht mehr möglich ist, wenn die Täuschung bereits 8 bis 11 Jahre zurückliegt. Die Betroffenen bleiben also deutsche Staatsbürger. Konkret ging es um zwei türkische Ehepaare, die bei der Einbürgerung angegeben hatten, sie seien staatenlos und stammten aus dem Libanon. Betroffen waren außerdem zwei Pakistaner, die deutsche Frauen geheiratet hatten, aber verschwiegen, dass sie in Pakistan bereits verheiratet waren. Berliner Behörden hatten die Einbürgerungen zurückgenommen – was die Leipziger Richter jetzt für rechtswidrig hielten. CHR