Wann wird die Frau zurückgeholt?

betr.: „Anwälte werden etwas informiert“, taz vom 12. 2. 08

Die Frage ist nicht, ob Mitarbeiter der Innenverwaltung inklusive Ausländerbehörde und Richter, welche allesamt einen Diensteid unter anderem auch auf das Grundgesetz ablegen, sich an selbigen halten wollen. Die Frage ist doch vielmehr, wann denn nun endlich die bedauernswerte Frau, die in einem rechtswidrigen Verfahren außer Landes verfrachtet wurde, zurückgeholt wird.

CHRISTINE RÖLKE-SOMMER, Berlin

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