Kopftuchverbot bestätigt

GELSENKIRCHEN dpa ■ Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat gestern ein Kopftuchverbot der Bezirksregierung Münster gegen eine Lehrerin für rechtmäßig erklärt. Es wies damit eine Klage der beamteten Lehrerin ab, die als muslimische Glaubensangehörige seit Jahren auch in der Schule ein Kopftuch trägt. Grundlage sei die im Sommer 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Schulgesetzes, nach der Lehrer in der Schule keine religiöse Bekundung abgeben dürfen, hieß es in der Begründung. Mit dem Tragen eines Kopftuchs verstoße die Frau gegen diese Vorschrift. Einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz habe das Gericht dagegen nicht feststellen können.