Bremen muss an Hennemann zahlen

Verwaltungsgericht entschied, dass sich Bremen an Pensions-Ansprüchen des Vulkan-Managers bereichert hat

Das Land Bremen hat dem ehemaligen Chef der Bremer Vulkan-Werft, Friedrich Hennemann, 175.000 Euro Versorgungsbezüge vorenthalten und muss diese Summe plus Zinsen nachzahlen. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht. Das Geld hatte der Vulkan-Konzern in den Jahren 1987 bis 1995 für Hennemann, der vorher Staatsrat gewesen war, an das Land Bremen als Zuschläge für seine spätere Pension gezahlt. Dieses Geld bekam Hennemann aber nie ausgezahlt. Nach Ansicht von Hennemann bereicherte sich das Land Bremen damit „ungerechtfertigt“. Das Gericht sah das genauso. Verzinsen muss Bremen das Geld aber erst ab 2005. Bis dahin nämlich, so der Richter, habe das Land das Geld „gemeinnützig“ verwendet.

Der Prozessvertreter des Landes Bremen kündigte an, in die Berufung zu gehen. Mit dem inzwischen 71-jährigen Hennemann, der 1987 seinen Senatsdirektorenposten aufgab, um die krisengeschüttelte Vulkan-Werft in Bremen-Vegesack zu retten, beschäftigt sich die Justiz auch in anderen Verfahren seit Jahren. Bereits im Jahr 2005 war Hennemann vom Amtsgericht Bremen wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Im Dezember 2001 hatte das Landgericht Bremen ihn zusammen mit zwei weiteren Vulkan-Managern wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob 2004 dieses Urteil auf. Der Prozess muss daher neu aufgerollt werden. ddp/kawe