Verteidigung der Bürgerrechte

betr.: „Das Verfassungsgericht geht zu weit“, taz vom 28. 2. 08

Das sogenannte Computergrundrecht ist kein neu erfundenes Grundrecht, sondern eine konsequente Weiterentwicklung des bestehenden Grundrechtekatalogs. Das Bundesverfassungsgericht geht hier nicht zu weit, sondern schafft Rechtssicherheit und einen weiteren Beitrag zur Stärkung der nach dem 11. 9. so notwendigen Verteidigung der Bürgerrechte. TIM ACKERMANN, München