Justizerfolg für Kindsmörder

FREIBURG taz ■ Der verurteilte Entführer und Kindsmörder Markus Gäfgen erhält Prozesskostenhilfe für seinen Prozess gegen das Land Hessen. Dies entschied das Verfassungsgericht. Gäfgen klagt auf Schadensersatz, weil ihm Frankfurts damaliger Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner mit der Zufügung von Schmerzen drohte, um den vermeintlich noch lebenden Jakob von Metzler zu retten. Jetzt leide Gäfgen unter Angstzuständen. Das Oberlandesgericht Frankfurt wollte dem mittellosen Gäfgen wegen fehlender Erfolgsaussichten keine Prozesskostenhilfe geben. Die Karlsruher Richter befanden jedoch, arme Bürger müssten den gleichen Zugang zum Recht haben wie begüterte. (Az.: 1 BvR 1807/07) CHR