Wirtschaft will nicht unter das Fallbeil

Unternehmerverbände versuchen, eine weitere Entlastung bei der Erbschaftsteuer durchzusetzen

BERLIN taz ■ Auf Druck der Unternehmerverbände werden Firmenerben wohl Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer erhalten. Das zeichnete sich am Mittwoch im Bundestag ab, wo der Finanzausschuss eine Anhörung über den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) abhielt.

Steinbrücks Entwurf basiert auf einem Kompromiss von Union und SPD. Die Steuer für Immobilien steigt; nahe Verwandte des Verstorbenen und Erben von Firmen sollen dagegen entlastet werden. Wird ein Unternehmen vererbt, sollen 85 Prozent seines Wertes steuerfrei bleiben, um die Fortführung und die Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Diese Regelung gilt allerdings nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Erben führen den Betrieb zehn Jahre lang fort und zahlen während dieser Zeit mindestens 70 Prozent der ursprünglichen Lohnsumme. Auch dürfen Nachfolger das ererbte Vermögen 15 Jahre lang nicht verkaufen. Tun sie das doch, müssen sie nachträglich Steuern zahlen.

Diese Regelungen kritisieren die Unternehmerverbände unisono als „Fallbeil“. Unter anderem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärt, „dass die Unternehmensnachfolge künftig in vielen Fällen deutlich teurer werde“ als heute. Für Firmen sei es häufig notwendig, die Zahl der Arbeitsplätze und damit die Lohnsumme zu reduzieren, um zu überleben. Müssten die Erben in solchen Fällen auch noch Erbschaftsteuer zahlen, wäre mancher Betrieb gefährdet. Ebenso nachteilig könne sich die Steuerbelastung auswirken, wenn Firmenerben Anteile verkauften, um ihren Betrieb mit Hilfe neuer Gesellschafter zu stärken. Folgerichtig verlangten die Unternehmerverbände, die Erbschaftsteuer weiter zu senken.

An einigen Punkten werden sich die Firmen wohl durchsetzen. Otto Bernhardt, der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, kann sich vorstellen, die 15-jährige Haltefrist auf zehn oder 12 Jahre zu reduzieren. SPD-Verhandler Florian Pronold gibt sich bedingt kompromissbereit. Würde die Haltefrist verringert, müssten die Erben im Gegenzug aber einen größeren Teil des übertragenen Vermögens auf jeden Fall versteuern. Ebenso wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund ist es Pronold außerdem ein Anliegen, die Regelung zur Lohnsumme zu verschärfen. Man müsse verhindern, dass Betriebe vor dem Erbfall ihre normale Belegschaft durch Leiharbeiter ersetzten, um die Lohnsumme zu reduzieren.

HANNES KOCH