Mehr Transparenz

Verfassungsgericht setzt Vermittlungsausschuss Grenzen

FREIBURG taz ■ Die deutsche Gesetzgebung soll transparenter werden. Das fordert das Bundesverfassungsgericht und hat gestern erstmals eine Vorschrift beanstandet, die im Vermittlungsausschuss ohne vorherige parlamentarische Beratung beschlossen wurde. Damit wurde die Macht des geheim tagenden Vermittlungsausschusses entscheidend geschwächt.

Wenn Bundestag und Bundesrat sich nicht einig sind, wird im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gesucht. Ihm gehören jeweils 16 Mitglieder der Landesregierungen und des Bundestages an. Den Kompromiss können Bundestag und Bundesrat nur noch abnicken oder ablehnen, aber nicht mehr verändern.

Weil die Bundesbürger in Landtagswahlen meist die Partei stärken, die im Bund in der Opposition sitzt, fallen die Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat oft auseinander. Dann gehen viele politische Vorhaben in den Vermittlungsausschuss. In Zeiten der großen Koalition hat der Ausschuss wenig zu tun.

Das Verfassungsgericht hat nun klargestellt, dass der Vermittlungsausschuss kein Initiativrecht hat. Er kann also nur Vorschläge in seine Kompromisse aufnehmen, die im Bundestag oder Bundesrat schon diskutiert wurden. Dies soll die demokratische Kontrolle und Transparenz verbessern. Betroffen sind Gesetze, die nach 1999 beschlossen wurden, weil Karlsruhe damals erstmals versuchte, den Vermittlungsausschuss in die Schranken zu weisen. Konkret ging es gestern um ein Steuergesetz. CHR