Kopien mitnehmen zählt nicht

PC- und E-Mail-Dateien, eine Personalakte und „Testkopien“: Bei der G 8-Razzia im Mai 2007 hat die Polizei auch Dokumente der Universität Bremen kopiert und beschlagnahmt. Bisher hatte die Hochschule das Gegenteil behauptet

Bei der bundesweiten Razzia vor dem G 8-Gipfel hat das Bundeskriminalamt (BKA) im Mai auch Daten und Fotokopien, die Eigentum der Universität Bremen sind, beschlagnahmt. Die Hochschule hatte dies bisher abgestritten.

Am 12. Mai 2007 wollte die Polizei das Büro des Dozenten Fritz S. an der Bremer Uni untersuchen. Dieser wurde verdächtigt, Anschläge gegen den Gipfel geplant zu haben. Als Lehrbeauftragter hatte S. gar kein eigenes Büro, trotzdem hielten sich BKA-Beamte ganze fünf Stunden in der Hochschule auf. Zeitgleich wurde die „Messstelle für Arbeit und Umweltschutz“ (MAUS) durchsucht, in der S. arbeitet. Dort nahm die Polizei alle Teilnehmerlisten von S.’ Uni-Seminaren der letzten Jahre mit.

Der AStA wollte daraufhin wissen, was das BKA so lange an der Uni gesucht hatte: Am 23. Mai forderten die Studierendenvertreter das Rektorat auf, im Akademischen Senat (AS) Auskunft über die Polizeiaktion zu geben. An die Antwort erinnert sich Jan Bönkost vom AStA noch genau: „Ein Durchsuchungsprotokoll gibt es nicht, weil nichts beschlagnahmt wurde.“

Dies stimmt offenbar nicht. Anfang März wurde ein Bevollmächtigter von S. ins Landeskriminalamt Bremen geladen. Die Polizei händigte ihm zunächst aus, was in der MAUS beschlagnahmt wurde. „Dann haben die mich nach einer Vollmacht der Uni gefragt, um mir auch die Sachen aus der Uni zurückgeben zu können“, sagt S.’ Kollege. Er sei „total erstaunt“ gewesen, weil die Hochschule stets „gesagt hatte, dort sei gar nichts mitgenommen worden“.

Uni-Sprecher Eberhard Scholz räumt ein, dass die Universität vom BKA darüber informiert war, dass sehr wohl „Material mitgenommen wurde“. Ein Mitarbeiter der Uni habe dieses in den vergangenen Tagen bei der Polizei abgeholt. Es handele sich dabei um „Kopien, unter anderem aus der Personalakte von Herrn S.“, zudem seien „mehrere PC-Dateien auf eine CD kopiert und mitgenommen worden“. Auch habe die Polizei „Testkopien“ auf universitätseigenen Fotokopierern gemacht. „Insgesamt wurde also kein großartiges Material beschlagnahmt“, sagt Scholz. Die Aussage im AS beziehe sich „vermutlich darauf, dass keine Originale mitgenommen wurden“. Allerdings sei jener Mitarbeiter, der damals gesprochen habe, derzeit im Urlaub.

Im Januar hatte der Bundesgerichtshof die Razzien vom Mai als rechtswidrig eingestuft.CHRISTIAN JAKOB