Das bringt die Reform

Heute wird der Bundestag das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung verabschieden. Die Pflegereform soll am 1. Juli in Kraft treten. Das sind die wichtigsten Änderungen:

Demenzkranke: Erstmals erhalten altersverwirrte Menschen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Für ihre Betreuung bekommen sie monatlich bis zu 200 Euro. Das soll helfen, die pflegenden Angehörigen stundenweise zu entlasten. In den Pflegeheimen soll es künftig zusätzlich zum Pflegepersonal einen speziell geschulte Betreuer für jeweils 25 Demenzkranke geben.

Pflegezeit: Um einen kurzfristig auftretenden Pflegefall zu organisieren, können sich Arbeitnehmer künftig bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Ursprünglich wollte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD), dass dies bezahlt geschieht, ähnlich wie es bei der Freistellung von Eltern zur Pflege kranker Kinder der Fall ist. Schmidt scheiterte am Widerstand der Union. Wer Angehörige selbst pflegt, kann sich dafür sechs Monate lang unbezahlt von seiner Arbeit beurlauben lassen – allerdings nur, wenn er in einem Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten arbeitet. Der Pflegende bleibt in dieser Zeit sozialversichert.

Pflegesätze: Obwohl das System der Pflegestufen stark kritisiert wird (siehe Interview rechts), bleibt es erhalten. Im ambulanten Sektor und für Schwerpflegebedürftige in Heimen werden – erstmals seit 1995 – die Pflegesätze erhöht. Dies geschieht bis zum Jahr 2012 in drei Schritten. Im ambulanten Bereich sollen die Leistungen in Pflegestu-fe I von 2008 bis 2012 schrittweise von 384 auf 450 Euro steigen, in Pflegestufe II von 921 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat. Pflegegeld soll auf bis zu 700 Euro in Stufe III erhöht werden, die Leistung bei stationärer Versorgung auf bis zu 1.918 Euro bei Härtefällen. Ab 2015 werden die Leistungen alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst.

Pflegestützpunkte: Anders als Schmidt es ursprünglich wollte, werden nun doch nicht bundesweit 4.000 Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegebedürftige und deren Angehörige unabhängig und umfassend beraten werden und der gesamte Gang eines Pflegefalls gemanagt wird. Das hat die Union verhindert. Der Kompromiss: Jedes Bundesland kann künftig allein entscheiden, ob es Pflegestützpunkte anbietet oder nicht.

Kontrolle: Alle Pflegeeinrichtungen werden künftig einmal jährlich kontrolliert, die Qualitätsüberprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt. Die Ergebnisse der Kontrollen müssen in für Laien verständlicher Sprache veröffentlicht werden – auch in der betroffenen Einrichtung.

Finanzierung: Finanziert wird die Reform durch eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung von derzeit 1,7 auf 1,95 Prozent. Kinderlose zahlen wie bisher 0,25 Prozentpunkte mehr. Ursprünglich hatte die Koalition vor, die Finanzierung der Pflegeversicherung umzubauen und zukunftssicher zu machen. Auf radikale Veränderungen – sowohl was die Finanzierung als auch was die Pflege als solche angeht – konnten sich Union und SPD aber nicht einigen. Die ganz große Reform steht also noch aus. SABINE AM ORDE