hfbk-gleichstellungspolitik
: Befremdliche Performance

Vielleicht war es Absicht, vielleicht Gedankenlosigkeit oder schlichter Zufall. Tatsache ist jedenfalls, dass die Bewerbungskommission der Hochschule für bildende Künste bei der Besetzung der Professorenstellen Fakten schuf, als die Gleichstellungsbeauftragte gerade nicht zugegen war.

KOMMENTAR VON PETRA SCHELLEN

Unstrittig ist auch, dass hier ein Gesetz missachtet wurde, das bis dahin als allgemein verbindlich galt. Und unabhängig davon, ob hier ein justiziables Vergehen vorliegt oder nicht: Ob tatsächlich Diskriminierung vorlag, bleibt schwer nachzuweisen. Dafür hätte man jedem Bewerbungsgespräch und den Beratungen der Kommission lauschen müssen, hätte herauszuhören gehabt, ob da wirklich inhaltlich argumentiert wurde.

Denn das ist ja die Crux an Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetz: Der Betroffene, welcher die Benachteiligung nachzuweisen versucht, gerät schnell in den Ruf, bloßer Neider zu sein.

Eigenartig ist schon, dass solches, übertragen gesprochen, in den heiligen Hallen der Künste geschah. Das ist schon eine peinliche Performance – und dass der Vorgang nicht rückgängig zu machen sein soll, befremdet. Das wird andere ermutigen, es genauso zu machen – so lange die Lobby der Frauen so schwach ist. Und Gesetze nicht zu zählen scheinen.