Keine Gnade für Inzest-Vater

LEIPZIG ap ■ Trotz Gnadengesuchs muss der wegen Inzests mit seiner Schwester verurteilte Patrick S. seine Reststrafe von 17 Monaten im Gefängnis absitzen. Die Ladung zum Haftantritt am 31. März habe ihm die Staatsanwaltschaft Leipzig geschickt, berichtet Spiegel online. Am Donnerstag wies das Bundesverfassungsgericht die Klage des 31-Jährigen gegen seine Verurteilung zurück. Daraufhin kündigte der Verteidiger ein Gnadengesuch an Ministerpräsident Georg Milbradt an. Er will das Karlsruher Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten. Patrick S. hat mit seiner inzwischen 23-jährigen Schwester Susan K. vier Kinder, von denen zwei behindert sind.