In aller kürze

Feiern verboten

Der Senat weist darauf hin, dass laut des bremischen Sonn- und Feiertagsgesetzes am Karfreitag ab vier Uhr morgens keine öffentliche Veranstaltungen stattfinden dürfen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen. Insbesondere sind öffentliche Tanzveranstaltungen – auch in Diskotheken – verboten. Den Verzehr begleitende Hintergrundmusik ist zulässig. Der Betrieb von Spielhallen ist jedoch ebenso wenig erlaubt wie gewerbliche Sportveranstaltungen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Das Verbot endet am Ostersamstag um vier Uhr morgens.

Umsonst parken

Als „reine Geldschneiderei“ kritisiert die CDU Bremerhaven Pläne für eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung beim Klinikum Bremerhaven. Es könne nicht angehen, dass die BesucherInnen des Krankenhauses zur Finanzierung der Krankenhausgesellschaft herangezogen würden, so der CDU-Fraktionschef in der Stadtverordnetenversammlung, Paul Bödeker. Er befürchtet eine Verlagerung des parkenden Verkehrs auf die umliegenden Wohngebiete.

SPD für Bahner

Die SPD in Sebaldsbrück fordert von der rot-grünen Landesregierung, sich für den Erhalt des Eisenbahn-Ausbesserungswerkes im Stadtteil stark zu machen. Der Verlust der fast 550 Arbeitsplätze hätte eine „katastrophale Wirkung“, so die StadtteilpolitikerInnen.

Zu Tode gestürzt

Aus sieben Metern Höhe zu Tode gestürzt ist ein 41-jähriger Pole, der als Subunternehmer in Deutschland arbeitete. Er erlag noch vor Ort seinen schweren Verletzungen. Polizei und Gewerbeaufsichtsamt haben Ermittlungen aufgenommen. taz