berichtigung:
Bis zum Redaktionsschluss, hieß es auf den Kulturseiten, sei die Entscheidung des Richters Hugh Bennett in der Sache McCartney vs. Hills noch nicht öffentlich geworden. Auf Seite zwei wurde das Ergebnis des Scheidungsprozesses dann doch vermeldet: Heather Mills, das ehemalige Fotomodell, das den ehemaligen Beatle Paul McCartney am 11. Juni 2002 ehelichte, erhält 24,3 Millionen Pfund, umgerechnet rund 32 Millionen Euro, von ihrem Exmann. Der Grund für die ungleiche Verteilung ein und derselben Meldung auf unterschiedlichen Zeitungsseiten: Der Redaktionsschluss der Kulturseiten ist naheliegenderweise (aber nicht glücklicherweise) viel früher angesetzt als der der Seite zwei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen