PRIVATE RENTENPOLICE
: Keine Sozialleistungen

Eine private Rentenversicherung kann den Anspruch auf staatliche Sozialleistungen kosten. Laut Sozialgericht Mainz gehört eine solche, anders als staatlich geförderte Riester- oder Rürup-Versicherungen, zum verwertbaren Vermögen. Es muss eingesetzt werden, bevor Anspruch auf staatliche Hilfe besteht (Az. S 7 AS 249/06). (dpa)