Informationelle Freiheit

Datenschutzbeauftragter Sven Holst will BremerInnen für mehr Kontrolle von Politik und Verwaltung gewinnen

Der Landesdatenschutzbeauftragte Sven Holst hat die BremerInnen aufgefordert, den staatlichen Behörden mehr Informationen abzuverlangen. Die „großartigen Instrumente“ des Informationsfreiheitsgesetzes müssten von den BürgerInnen nun auch „intensiv“ genutzt werden, so Holst.

Wer sich um seinen Stadtteil kümmere, habe jetzt die Möglichkeit, an „so gut wir alle“ benötigten Informationen heranzukommen, die bei der Verwaltung verfügbar seien. So bestehe beispielsweise ein Anspruch auf Bekanntgabe der Lärmschutzwerte, aufgrund derer die Flugrouten festgelegt wurden. Gleiches gelte für die Planungszahlen für Kindergärten oder Daten über das Durchschnittsalter von LehrerInnen. Fast alles, was den Behörden und der Politik an Zahlen zur Verfügung stehe, sei auch für die BürgerInnen einsehbar. Die Informationsfreiheit endet jedoch, wenn behördliche Entscheidungsprozesse, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend gemacht werden können.

Zugleich begrüßte Holst das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem weite Teile der gesetzlichen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt wurden. Mit dem Urteil sei jedoch lediglich „ein erster Schritt“ getan. mnz