Aussichtslos: Anzeige gegen Ypsilanti

BERLIN taz/ap ■ Die hessische SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti muss sich nach Ansicht von Juristen vor einem Ermittlungsverfahren wegen Nötigung von Verfassungsorganen nicht fürchten. Entsprechende Anzeigen waren unter Verweis auf Ypsilantis Umgang mit der Abgeordneten Dagmar Metzger bei den Behörden eingegangen. Nur der Landtag oder einer seiner Ausschüsse als Ganzes könne ein Verfassungsorgan im Sinne des Paragrafen 105 des Strafgesetzbuchs sein, sagte der Frankfurter Staatsrechtler Erhard Denninger an Karfreitag der taz. Strafbar sei nach Paragraf 106 zwar auch, das Mitglied eines Gesetzgebungsorgans zu nötigen. Die bloße Ausübung des Fraktionszwangs reiche dafür nicht aus, so Denninger, zumal Ypsilanti die Entscheidung Metzgers letztlich respektiert habe. „Damit ist der Fall erledigt“, so Denninger. RAB