THEMA DES TAGES

Für die Schöffenwahl geeignete Kandidaten

Schöffe kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 70 Jahren werden, wenn er nicht zu mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Auch ein laufendes Ermittlungsverfahren oder eine frühere Tätigkeit bei der Stasi steht einer Bewerbung entgegen. Justizangehörige und Regierungsmitglieder werden ebenso wenig berufen wie Personen, die nur unzureichend Deutsch beherrschen, wegen geistiger und körperlicher Gebrechen nicht für das Schöffenamt geeignet oder in Vermögensverfall geraten sind. Ein Schöffe sollte nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr auf sein Ehrenamt verwenden müssen. Arbeitgeber müssen den Laienrichter für die Dauer seines Einsatzes freistellen. Verdienstausfall und Fahrtkosten bekommen Schöffen erstattet. UTA