Volksbegehren auch wenn sie kosten

Bürgerschaft: Ein Staatsrechtler macht sich für Volksentscheide stark, die den Etat betreffen. Bisher sind die verboten

Die bremische Verfassung könnte geändert werden, um Volksentscheide auch dann zuzulassen, wenn sie finanzielle Auswirkungen haben. Das sagte der Marburger Staatsrechtler Theo Schiller am Dienstag bei einer Anhörung in der Bürgerschaft.

Bisher sind Bürgerbegehren in der Landesverfassung folgendermaßen geregelt: „Ein Volksentscheid über den Haushaltsplan, über Dienstbezüge und über Steuern, Abgaben und Gebühren (…) ist unzulässig.“ Zu deutsch: Bürgerdemokratie ja – aber nur wenn sie nichts kostet.

Um zu klären, wie diese Regelung verändert werden kann, hat die Bürgerschaft den „Ausschuss zur Erleichterung der Volksgesetzgebung“ eingesetzt. In dessen gestriger Sitzung erläuterte der Verfassungsexperte Schiller die rechtlichen Möglichkeiten für Volksbegehren mit finanziellen Konsequenzen. Dabei ergriff er deutlich Partei: Dass es „wünschenswert“ sei, solche Volksbegehren zuzulassen, sei „klar“, schickte Schiller, der in der „Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie“ tätig ist, vorweg.

Entsprechend fiel seine Expertise aus: „Es gibt keine nahe liegenden Einschränkungen für das, was der Verfassungsgesetzgeber tun könnte.“ Gemeint war: Den Verfassungsartikel, der die haushaltsrelevanten Begehren verbietet, zu streichen.

Die Frage sei lediglich, ob es „auch sachdienlich ist, den Artikel zu streichen?“ Es würde häufig der Vorwurf erhoben, dass „die Legislative immer in der Gesamtverantwortung steht, die Initiatoren von Volksbegehren jedoch nur ihrem eigenen Projekt verpflichtet sind.“ Wenn haushaltsrelevante Anträge möglich würden, müssten ihre Initiatoren deshalb „auch in die finanzielle Gesamtverantwortung eingebunden“ werden, so Schiller.

Daher sollten Volksbegehren nur zusammen mit einem Vorschlag zu ihrer Bezahlung zulässig sein. Hierüber müsste gemeinsam mit dem eigentlichen Begehren abgestimmt werden, schlug Schiller vor. Eine Kreditaufnahme sollte jedoch als Deckung ausgeschlossen werden. „Dann können wir ja alle nach Hause gehen“, meinten einige Abgeordnete. Christian Jakob