Misshandelter Häftling
: Wulff hat die Wähler verladen

Wegen eines jeden Fehlers den Rücktritt von Ministern zu verlangen, wäre albern. Fehlleistungen vor einer Wahl unter den Teppich zu kehren und dann auch noch die verantwortliche Ministerin aus der Schusslinie zu nehmen, ist jedoch frech.

KOMMENTAR VON GERNOT KNÖDLER

Die damalige Justiz- und heutige Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU), kann von Glück sagen, dass der im Gefängnis Celle-Salinenmoor misshandelte Häftling noch lebt. Der Fall weist viele Parallelen zu dem imnordrhein-westfälischen Siegburg auf, bei dem der gequälte Gefangene am Ende von seinen Mitinsassen erhängt wurde. In Celle blieb es bei der Aufforderung, sich selbst zu erhängen.

Es ist lächerlich, dass sich das Justizministerium damit herausredet, es habe zunächst ein rechtsmedizinisches Gutachten verfasst werden müssen. Der Gutachter stellte 50 Schläge gegen den Kopf fest, einen Jochbeinbruch und Blutergüsse, auch Würgemale. Es war offensichtlich, dass der Gefangene schwer misshandelt worden war.

Die niedersächsische CDU hat die Wähler über die Folgen einer falschen politischen Entscheidung – der Mehrfachbelegung von Zellen im neuen Justizvollzugsgesetz – im Unklaren gelassen. Das kann als Wahlbetrug gelten, für den Ministerpräsident Christian Wulff verantwortlich wäre. Der Anstand gebietet es, wenigstens die fatale Mehrfachbelegung abzuschaffen.