Raubkunst
: Mit einer Stimme sprechen

Die Debatte um die so genannte Beutekunst ist so kompliziert, dass jedem Teilnehmer ein Jurastudium gut zu Gesicht stünde. Notgedrungen sind zahlreiche Museumsdirektoren mit von der Partie: So der Leiter der Bremer Kunsthalle, der sich seit Jahren für die Rückführung der verschleppten Baldin-Sammlung einsetzt. Im Fall der Hoffmann-Zeichnung hat er sich für einen anderen Weg entschieden: Einer Versteigerung zuzustimmen und sich den Gewinn mit dem neuen Eigentümer zu teilen.

Kommentar von FRIEDERIKE GRÄFF

Das nimmt man ihm nun übel. Zwar ist die Stimme eines Anwalts, der an den Prozessen erheblich verdient, zu vernachlässigen. Schwerer wiegt die Kritik der staatlichen Kollegen: Die öffentliche Versteigerung verschlechtere die Verhandlungsposition aller anderen Häuser. Das ist zweifellos richtig. Und es ist nicht bloße Heuchelei, wenn man einen Unterschied zwischen der stillschweigenden Zahlung einer Ablöse macht und der öffentlichen Versteigerung, die finanziell in völlig anderen Dimensionen spielt.

Es wäre wünschenswert, wenn die europäischen Staaten zu einer einheitlichen Rechtssprechung in Sachen Beutekunst kämen. Und es ist, auch mit Blick auf Russland, vorerst völlig realitätsfern. Bis dahin sollten sich zumindest die Museen – öffentlich und privat – auf eine gemeinsame Linie einigen.