Kameradschaft bleibt verboten

Die rechtsextreme „Kameradschaft Tor“ bleibt verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte in einem am Montag veröffentlichten Beschluss ein seit März 2005 bestehendes Vereinsverbot. Eine entsprechende Klage der „Kameradschaft Tor“ wurde abgewiesen. (Az.: OVG 1 A 3.05) In der Begründung hieß es, dass sich die seit 2000 existierende Kameradschaft einschließlich ihrer sogenannten Mädelgruppe gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte, kontinuierlich Adolf Hitler glorifiziere, aggressiv, fremdenfeindlich, rassistisch und antisemitisch auftrete und die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehne. Den Einwänden der Kameradschaft, nur eine „Diskutier- und Selbsthilfevereinigung“ zu sein, folgte das Gericht nicht. Dem Beweismaterial sei zu entnehmen, dass die Kameradschaft „eine dem Nationalsozialismus wesensverwandte Ausrichtung“ aufweist, „die sie kämpferisch-aggressiv verfolge“, erklärten die Richter. EPD