Bankraub mit Spielzeugpistole

Wegen eines erfolglosen Banküberfalls muss ein drogenabhängiger Asylbewerber zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

So richtig gut lief es noch nie für Gogita B.: Staatenlos, heroinabhängig, nach einer Odyssee durch Georgien, Russland und Frankreich mit Frau und Kind als abgelehnter Asylbewerber in einem Flüchtlingsheim in Bremerhaven gelandet. Und nun angeklagt wegen eines erfolglosen Bankraubs. Mit einer Spielzeugpistole.

Bei der Gerichtsverhandlung am Mittwoch erzählt er die Geschichte so: Einen Freund, der in der „Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber“ in Habenhausen lebte, hat er Anfang Februar besucht, wie schon öfter.

Eigentlich wollten sie mit dem Fahrrad herumfahren, „Schrott sammeln“ und ausrangierte Elektrogeräte vom Sperrmüll. So versuchten sie, sich etwas dazu zu verdienen. Vorher snieften die beiden Heroin, seit zwei Monaten konsumierte B. wieder. Sie waren pleite, wie immer: 1.000 Euro Schulden hatte sein Freund beim Glücksspiel angehäuft, 200 Euro brauchte B. gerade. „Für Methadon.“ Wer dann auf die Idee mit dem Bankraub kam, blieb offen. B. schob die Urheberschaft seinem Freund zu, gegen den separat verhandelt wird.

Fest steht: Mit zwei Pistolenattrappen stürmten sie eine Sparkassenfiliale in der Vahr. Es war kurz vor 18 Uhr, Kunden waren keine da, nur ein Angestellter. Sein Freund hielt diesen in Schach, B. rannte hinter den Tresen und riss an den Schubladen, auf der Suche nach Geld.

Doch die Schubladen ließen sich nicht öffnen, die beiden verloren die Nerven und flüchteten. Das Ganze dauerte 43 Sekunden. „Extrem kurz für einen richtigen Banküberfall,“ fand B.s Anwalt.

Deutlich zu lange aber für den Bankangestellten F. der zu jener Zeit Dienst tat. Vor Gericht erscheint er im grauen Anzug und in Begleitung eines Anwalts. Traumatisiert sei er seitdem, und könne nicht mehr in einer Schalterhalle arbeiten, klagt er. Aus der Vahr-Filiale wurde er versetzt. „Ich muss immer wieder daran denken, wie der eine mir diese riesige schwarze Waffe vor den Kopf gehalten hat“, sagt er. Dass es nur eine Spielzeug war, sei „völlig unerheblich“. „So etwas wünsche ich niemandem.“ Als Gogita B. sich während der Verhandlung bei ihm entschuldigt, schaut der Bänker angestrengt in Richtung Staatsanwalt.

Auf zwei Jahre und sechs Monate Haft für den nur wegen zweier Diebstähle Vorbestraften einigt der sich mit Richter Ulrich Hoffmann. Wegen seiner Abhängigkeit könnte B. im Herbst einen Antrag auf Strafrückstellung zwecks Therapie stellen. Doch Hoffmann ist skeptisch: „Das geht nur, wenn er jemanden findet, der ihm das finanziert.“ Und die Kostenträger seien da meist zögerlich. Christian Jakob