DER RECHTE RAND
: Doppelgesicht der Partei

Vor dem Schweriner Amtsgericht gibt sich Andreas Theißen freundlich. Den Vorwurf, den Kameramann Gernot J. angegriffen zu haben, wehrt der 35-jährige NPD-Kreischef von West-Mecklenburg höflich ab. Als Vater von sechs Kindern, sagt er, bringe ihn nichts so schnell aus der Ruhe.

Als Parteiordner tritt Theißen allerdings weniger gelassen auf. „Presse raus!“ und „Los, weg hier!“ waren seine Anordnungen, als Journalisten eine NPD-Wahlparty in Schwerin besuchen wollten. Es war der 17. September 2006, „Udo“-Rufe schallten aus der „Radeberger Bierstube“. Die Stimmung auf der Wahlparty war bestens, konnte doch „Udo“ Pastörs den Einzug ins Landesparlament vermelden. An der Auffahrt drängten Ordner auf Befehl des Versammlungsordners Theißen Journalisten zurück, die wohl nicht sehen sollten, wie die NPD-Leute gegen Demonstranten vorgingen.

Vor Gericht sagt der Kameramann J. vom NDR, dass der Beschuldigte ihm erst drohte: „Du filmst nicht unsere Leute, nur die Linken.“ Als er dennoch auf beide Gruppen schwenkte, habe Theißen auf die Kamera geschlagen. Im „Klammergriff“ hätte er ihn dann die Auffahrt runter gezerrt und am Kopf verletzt.

Das Licht an der Kamera hätte sie „geblendet“, hatten NPD-Ordner vor Gericht den Eingriff in die Pressearbeit begründet. „Selbst wenn von ,Blenden‘ die Rede gewesen sein sollte, rechtfertigt das so was?“ fragt Staatsanwalt Michael Otte, nachdem das Gericht einen Filmmitschnitt eines anderen Kamerateams angesehen hatte, der das „Wegschieben“ zeigte.

Bei der Landtagswahl hatte hatte sich NPD-Mitglied Theißen in Langenheide nahe Lübtheen ganz bürgernah im Sportverein engagiert. Dass der jetzige Wahlkreismitarbeiter von Udo Pastörs auch anders kann, bestätigte das Amtsgericht Hagenow aber bereits 1999. Damals verurteilte es Theißen wegen Sprengstoffbesitzes zu einer Bewährungsstrafe.