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Schwimmhalle wird begutachtet

Die eingestürzte Schwimmhalle in Schwentinental bei Kiel wird heute von einem Sachverständigen untersucht. „Wir prüfen, ob der Straftatbestand der Baugefährdung erfüllt ist“, sagte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick. Pfusch am Bau kann mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Am Dienstag war die Zwischendecke des 60er-Jahre-Baus eingebrochen. Weil das Unglück zwischen den Schwimmzeiten zweier Gruppen geschah wurde niemand verletzt. Die Decke war erst 2004 bei der Sanierung der Halle eingebaut worden. Die Polizei schätzt den Sachschaden auf 50.000 Euro. DKU

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