FÜNF-PROZENT-HÜRDE
: Thüringen kippt

Die Fünfprozenthürde bei Kommunalwahlen gilt in Thüringen nicht mehr. Das Verfassungsgericht des Freistaats hat die Hürde, mit der die Zersplitterung der Gemeinderäte verhindert werden sollte, gestern in Weimar für nichtig erklärt. Die Klausel führe zu einer Ungleichbehandlung der Stimmen, so das Gericht. (dpa)