Rettungsaktion für Vergabegesetz

Der Senat will über eine Bundesratsinitiative sein erst Anfang April in Kraft getretenes Vergabegesetz retten. Darin soll die Bundesregierung aufgefordert werden, gegenüber der EU-Kommission aktiv zu werden, damit die europäische Entsende-Richtlinie so formuliert wird, dass regionale Mindestlöhne nicht rechtswidrig sind. Das beschloss der Senat am Dienstag. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen öffentliche Aufträge nur an Mindestlöhne gekoppelt werden, wenn sie bundesweit Geltung haben. Deshalb kippte der Gerichtshof das niedersächsische Vergabegesetz, weil es den EU-Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern widerspreche, urteilten die höchsten EU-Richter. Damit ist auch das Berliner Vergabegesetz gefährdet, wonach die ausführenden Unternehmen mindestens 7,50 Euro Stundenlohn zahlen müssen. Der Senat wird zudem eine Novellierung des Vergabegesetzes ins Parlament einbringen. Danach sollen die Vergabestellen auch in Zukunft darauf achten, dass die Auftragnehmer ihren Arbeitskräften zumindest den festgelegten Mindestlohn zahlen. DPA