Umweltzone mit bürokratischen Hürden

Eine „Umweltzone“ gibt es in vielen Städten – aber auch jede Menge Ausnahme- und Übergangsregelungen

Die Einführung der geplanten Umweltzone dürfte ein Dauerbrenner bleiben. In einer öffentlichen Diskussion suchte die SPD-Bürgerschaftsfraktion gestern Rat bei anderen Städten, die bereits eine Umweltzone eingeführt haben.

Jens Dennhardt, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, stellte zu Beginn klar, sein Anliegen sei es, nicht länger das „Ob“ einer Bremer Umweltzone zu diskutieren, sondern die konkrete Gestaltung.

Zur SPD-Diskussion waren Vertreter aus Berlin, Mannheim und Hannover geladen, die von ihren praktische Erfahrungen bei der Einführung von Umweltzonen berichteten. Deutlich wurde, dass Umweltzonen in keiner der Städte zu Firmensterben oder einem Aussterben der Innenstädte geführt hat. Deutlich wurde aber auch, dass die Einführung einer Umweltzone mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Denn keine der Städte kommt ohne eine Vielzahl komplizierter Übergangs- und Ausnahmeregelungen aus. Mannheim und Hannover unterteilen ihre Ausnahmeanträge in Einzel- und Sammelfälle. Durch eine Allgemeinverfügung sollen bei den Sammelfällen Fahrgenehmigungen für Fahrzeuge erteilt werden, die die technischen Bedingungen nicht erfüllen. Bei dringenden Fällen wie zum Beispiel Arztbesuchen darf man überall auch ohne Plakette in die Umweltzone hineinfahren. Ausnahmeregelungen gibt es überall auch für Kleingewerbetreibende und Schichtarbeiter.

Kritik an der geplanten Umweltzone hatte es auch innerhalb der SPD immer wieder gegeben. Bedenken hat Wirtschaftssenator Ralf Nagel vor allem wegen der möglichen Konsequenzen für Einzelhandel, Mittelstand sowie Großunternehmen. Er befürchtet wie die Handelskammer ein Abwandern der Kundschaft, die mit ihren Rußschleudern bisher in die Innenstadt kommt. Der Schokoladenhersteller Hachez droht gar mit Abwanderung nach Niedersachsen, weil er Probleme für seine Lieferanten und seine MitarbeiterInnen befürchtet, die im Schichtdienst nicht auf den ÖPNV ausweichen können. TH