Alles nur zu seinem eigenen Schutz

Beim Prozess um Laya Condés Brechmitteltod will die Polizei „angemessen und verhältnismäßig“ gehandelt haben

Eigentlich wollten sie ihm nur helfen. „Das Ziel unserer Maßnahme war, einen gesundheitsgefährdenden Zustand zu beenden“, sagte der Polizeizeuge K. am zweiten Prozesstag um den Brechmitteltod von Laya Condé. Aus Sorge um eine mögliche Vergiftung durch das Platzen verschluckter Kokainkügelchen hätten sie die „Exkorporation“ – also das erzwungene Hervorwürgen des Mageninhalts – angeordnet, sagte K. am Mittwoch im Schwurgerichtssaal des Landgerichts.

Condé, den er und ein Kollege am 27. Dezember 2004 am Sielwall aufgegriffen und des Drogenhandels verdächtigt hatten, nannte er dabei immer wieder „den Probanden“. Für K. war Condé wohl tatsächlich eine Art Versuchskaninchen, denn es war K.s erste erzwungene Brechmittel-Vergabe. Eine Dienstanweisung, in der diese Maßnahme geregelt sei, habe es laut K. nicht gegeben. Auf welche Weise man die „Probanden“ dazu nötigt, den Brechmittelsirup zu schlucken, werde deshalb „von den Polizeibeamten angemessen und verhältnismäßig“ entschieden, erläuterte K. dem Gericht. K. erschien es „angemessen“, den Einsatz einer „Mundklammer“ vorzuschlagen, um Condé daran zu hindern, das Erbrochene zu „filtern“. Allerdings musste darauf verzichtet werden, weil die Klammer im „ärztlichen Untersuchungsraum“ nicht auffindbar war.

Der Polizeiarzt Igor Volz ist in dem Prozess wegen „Körperverletzung im Amt“ angeklagt. Er hatte dem Sierra Leoner Laya Condé über eine gewaltsam eingeführte Magensonde den Brechsirup Ipecahuana sowie mehrere Liter Wasser eingeflößt. Der Polizist K. nannte das am Mittwoch „trinken“. Kurz davor sagte K. aus, dass die Sonde „mindestens dreimal“ herausgerutscht war, weil Condé sich wehrte. Volz machte mit der Wasserzufuhr auch dann noch weiter, als Condé schon nicht mehr ansprechbar war. Das Wasser lief in die Lunge, er fiel ins Koma und starb zehn Tage später.

Während seiner Aussage warf K. einem hinzu gerufenen Notarzt vor, sich nicht ausreichend an der Aktion beteiligt zu haben: „Er hat nur gefragt, wie lange wir das noch machen wollen. Man merkte, dass er nicht einverstanden war. Nach meinem Rechtsverständnis hätte ich erwartet, dass er uns zur Hand geht.“ Der Arzt sei „ja schließlich verständigt worden, um uns zu unterstützen.“

Der Prozess wird am 5. Mai fortgesetzt. Christian Jakob