VOR BESTATTUNG
: Suche nach Familie

Nach dem Auffinden einer Leiche und vor einer Bestattungsanordnung muss das Ordnungsamt nach Angehörigen suchen. Das OVG Münster gab den Brüdern eines Gestorbenen Recht, der notbestattet worden war. Sie hatten gegen die von der Stadt Frechen erhobenen Kosten von 1.622,18 Euro für die Notbestattung geklagt. (dpa)