Observierung von Scientology legal

MÜNSTER dpa ■ Das Urteil zur Überwachung der Scientology- Organisation mit nachrichtendienstlichen Mitteln durch den Verfassungsschutz ist rechtskräftig. Scientology habe eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) für Nordrhein-Westfalen zurückgenommen, teilte das Gericht gestern in Münster mit. Die OVG-Richter hatten im Februar dem Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln die Fortsetzung der seit 1997 dauernden Beobachtung erlaubt und keine Revision zugelassen. Scientology bezeichnet sich selbst als Kirche, wird von Kritikern aber als gefährliche Sekte angesehen. Die Scientology-Organisation wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt.