BETRIEBSRENTENGESETZ
: Altersregelung legal

Die gesetzliche Regelung, nach der Arbeitnehmer bei Firmenwechsel vor Vollendung des 30. Lebensjahres ihre Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung verlieren, ist rechtmäßig, so das Landesarbeitsgericht Köln gestern. Das Betriebsrentengesetz verstoße nicht gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung. (dpa)