SCHULSCHWIMMEN
: Pflicht für Muslimin

Trotz religiöser Bedenken seiner Eltern muss ein muslimisches Mädchen weiter am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies gestern eine Klage der Eltern auf Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht einer Realschule in Remscheid ab (Az.: 18 K 301/08). (dpa)