Rente für den Bedarfsfall

betr.: „Populistische Rentenpolitik“, taz vom 28. 4. 08

Das Thema, das Rüttgers angestoßen hat, beschäftigt offenbar jetzt viele: Wie verschieden die Finanzsituation der Rentnergeneration ist – und das in zunehmendem Maße. Schon der Ansatz von Rentenerhöhungen ist ungerecht: Bei 1 Prozent mehr erhält einer, der 6.000 Euro Ruhegehalt hat, 60 Euro dazu, und das juckt ihn nicht. Einer, der 600 Euro Rente hat, bekommt 6 Euro dazu, und das reicht nicht zum Ausgleich des Inflationsverlustes.

Es wäre ein ganz anderer Ansatz nötig, vergleichbar der Berechtigung bei der Krankenkasse. Alle bezahlen je nach Gehalt oder Lohn ein. Daraus entsteht der Anspruch, im Bedarfsfall abgesichert zu sein. Die Altersrente, die alle ihrem Gehalt oder Lohn entsprechend ansparen, könnte also als ein Anspruch für den Bedarfsfall gelten. Sage keiner, da würden die fleißigen Sparer bestraft! Eher kann man sagen, dass im jetzigen System Geringverdiener für ihren Mangel an Ausbildung und Karrieremöglichkeit im Alter bestraft werden. Gearbeitet haben sie oft hart für geringen Lohn.

Ein Problem sehe ich dabei: Welcher Arzt diagnostiziert den Bedarfsfall? Das kann den Denkansatz aber nicht entwerten. Probleme sind zum Lösen da. GERTA STÄHLIN, München