Keine Stütze für Neueuropäer

DARMSTADT ap ■ Menschen aus den neuen, überwiegend osteuropäischen EU-Staaten haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie sich zur Jobsuche in Deutschland aufhalten, so das Landessozialgericht Darmstadt. Im vorliegenden Fall hatte eine Tschechin mit Wohnsitz Wiesbaden bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis als Eisverkäuferin beantragt. Als die BA ablehnte, verweigerte auch die Stadt Wiesbaden die Zahlung von Sozialhilfe. Zu Recht, befand das Gericht: Eine Arbeitssuche in Deutschland verbiete den Empfang von Sozialhilfe.