Hafen darf verkauft werden

Der Teilverkauf der Lübecker Hafen-Gesellschaft (LHG) durch die Hansestadt Lübeck ist rechtens. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht wies am Mittwoch einen Eilantrag von Gegnern des Verkaufs zurück, die der Hansestadt den für heute geplanten Vollzug des Verkaufes verbieten lassen wollten. Sie wollten damit erreichen, dass der endgültige Kaufvertrag nicht unterzeichnet werden darf, bis das Innenministerium über die Zulässigkeit des Begehrens entschieden hat. Letzteres komme jedoch zu spät, deshalb sei auch der Antrag gegenstandslos, teilte das Gericht in Schleswig mit (Az. 6 B 25/08).

Lübecks Bürgerschaft hatte am 4. März mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen, 25,1 Prozent der Anteile der LHG an die englische Investorengruppe Rreef zu verkaufen. „Ich bin enttäuscht, aber nicht überrascht über die Gerichtsentscheidung“, sagte eine der Initiatorinnen des Bürgerbegehrens, Susanne Hilbrecht (Grüne). Gemeinsam mit der Lübecker SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriela Hiller-Ohm und dem Kreisvorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Uwe Polkaehn hatte sie mehr als 21.000 Unterschriften gegen den Verkauf gesammelt. Sie wurden Mitte April beim Innenministerium zur Prüfung eingereicht.

Zu diesem Zeitpunkt sei der Verkauf aber bereits unter Dach und Fach gewesen, argumentierte das Gericht: Am 31. März habe die Stadt das Angebot von Rreef angenommen. DPA