Wer war noch mal …

Louise Otto (1819–1895) war Waise und wurde deshalb nicht zeitig von den Eltern unter die Haube gebracht. Gründete 1849 die Frauen-Zeitung, nachdem sie unter männlichem Pseudonym bereits publiziert hatte. 1852 wurde die Zeitung endgültig verboten. 1865 gründete sie den „Allgemeinen Deutschen Frauenverein“. Sie forderte und förderte Frauenarbeit und -bildung, weil viele Frauen nur in der Prostitution arbeiten konnten. Gilt als Protagonistin der „bürgerlichen Frauenbewegung“.

Hedwig Dohm (1831–1919) galt als „radikale Feministin“, die sich von der bürgerliche Frauenbewegung absetzte, früh das Wahlrecht für Frauen oder die Abschaffung des Paragrafen 218 forderte. Dohm führte als Erste die Geschlechterunterschiede auf kulturelle Prägung zurück anstatt auf die Biologie. Dementsprechend polemisierte sie nach Kräften gegen Antifeministen.

Clara Zetkin (1857–1933), SPD/KPD-Funktionärin, die lange die Frauenfrage als Nebenwiderspruch behandelte und gegen die Reformorientierung der bürgerlichen Frauenbewegung polemisierte. Später revidierte sie diese Position und setzte sich als „Internationale Sekretärin“ der „Sozialistischen Fraueninternationalen“ nachhaltig für das Frauenstimmrecht und den Internationalen Frauentag ein. Von 1920 bis 1933 saß sie für die KPD im Reichstag.

Elisabeth Selbert (1896–1986), Juristin, seit 1918 in der SPD. Kritisierte schon an der Weimarer Verfassung, dass Mann und Frau nur „grundsätzlich“ die gleichen Rechte hatten, was zuließ, dass etwa im Familienrecht der Gehorsamsparagraf für Ehefrauen in Kraft blieb. Als sie in den Parlamentarischen Rat berufen wurde, der das Grundgesetz erarbeitete, beantragte sie, den klaren Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ aufzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin mobilisierte Selbert sämtliche Frauenverbände. Der öffentliche Protest hatte Erfolg, der Satz kam ins Grundgesetz – der Beginn vieler Änderungen im Ehe- und Familienrecht.