Aufenthaltsverbote
: Wer will schon nach Celle?

Dass die Celler Stadtverwaltung in Sachen Aufenthaltsverbot eine etwas krude Rechtsauffassung vertritt, ist offenkundig. Um Ladendiebstähle zu ahnden, gibt es Gesetze und Richter. Hier aber wird mit der Stadtverbannung eine Doppelbestrafung vorgenommen.

KOMMENTAR VON KAIJA KUTTER

Vor Gericht hätte so ein Aufenthaltsverbot in den höheren Instanzen wohl nicht lange Bestand. Zum Glück für die Celler Granden hat sich von den 31 Männern und Frauen, die seit dem Jahr 2005 aus der Stadt verbannt wurden, noch keiner ernsthaft gewehrt. Prozesse führen Wohlhabende eher als prekär Lebende. Wer in einem Laden stiehlt, wird wiederum nicht gerade mit dem Geld für Anwaltshonorare gesegnet sein.

Celle wirbt emsig um Touristen: Die Stadt habe „jahrhunderte alte Fachwerksarchitektur“ und ein „unverwechselbares Flair“ und sei zudem eine „moderne Einkaufs- und Kongressstadt“, deren Besuch für Heide-Urlauber der „Höhepunkt“ sei.

Überlegen sollte sich die Stadtverwaltung dringend, wie weit sie ihren Kleinkrieg noch treiben möchte: Spricht sich herum, dass in der Stadt nicht nur mittelalterliche Architektur zu besichtigen ist, sondern auch aus dieser Epoche stammende Formen der Freiheitsbeschränkung, könnte dies auch den ein oder anderen Touristen zur Frage bringen: „Celle, will ich da überhaupt hin?“