Bürgerbegehren geht baden

Braunschweiger Bürger kämpfen gegen den Bau eines Erlebnisbades und plädieren für den Erhalt bereits bestehender Bäder. Vor Gericht erlitten sie jetzt eine Niederlage

Die Wege der direkten Demokratie sind in Niedersachsen verworren. Oft enden sie in der Sackgasse. Das müssen gerade die Unterstützer des Bürgerbegehrens „Schwimmbäder für Braunschweig“ erfahren. Im September vergangenen Jahres hatte der Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig das Begehren als unzulässig zurückgewiesen: der Kostendeckungsvorschlag sei fehlerhaft. Die Initiatoren reichten dagegen Klage ein – die am Mittwoch vom Braunschweiger Verwaltungsgericht abgewiesen wurde.

Mehr als 31.000 Unterschriften hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gesammelt, um ein vom Stadtrat geplantes 25 Millionen Euro teures Erlebnisbad zu verhindern. Nach dem Willen der Bürger sollten mit dem Geld vier Schwimmhallen, für die das städtische Konzept die Schließung vorsieht, erhalten und ein zusätzliches kleineres Bad gebaut werden.

Zwar ließe sich dieser Vorschlag mit 25 Millionen finanzieren. Er führe aber, hieß es in der Urteilsbegründung, zu jährlich 1,68 Millionen Euro Mehrkosten. Eine ausreichende Kostendeckung ist aber nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung die Voraussetzung dafür, ein Bürgerbegehren zuzulassen.

In anderen Bundesländern ist das anders. Hamburg und Bayern etwa verlangen keinen Kostendeckungsvorschlag. „In Niedersachsen wird die Mitbestimmung bei wichtigen Fragen unnötig schwer gemacht“, sagt auch Tim Weber vom Verein „Mehr Demokratie“ dazu. Bei einem Viertel aller zurückgewiesenen Bürgerbegehren in Niedersachsen sei die Unzulässigkeit auf die Kostendeckung zurückzuführen.

Jetzt können die Kläger noch Revision beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen. Das müsse man sich aber ganz genau überlegen, sagt einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Und erklärt dann seine Bedenken: „Im Oberverwaltungsgericht sind bislang alle Bürgerbegehren baden gegangen.“ MAXIMILIAN PROBST