2.700 Euro Hartz IV

betr.: „Für mehr Netto“ von Hannes Koch, „Linke Steuergerechtigkeit“ von Christian Füller, taz von 16. 5. 08

Es gibt keinen Zweifel darüber, dass in Deutschland der Grundsatz der leistungsgerechten Besteuerung – jedeR zahlt nach seinen Kräften an die Gesellschaft zum Gelingen des Ganzen – zusehends in Vergessenheit gerät. Steuern eröffnen demokratische Gestaltungs- und Umverteilungsspielräume und sind daher kein „Geld aus der Tasche ziehen“. Gerade die hohen Einkommen werden bewusst nicht adäquat zur Besteuerung herangezogen.

Aus der im Wahlkampf befindlichen CSU kommt nun der Vorschlag, zur Entlastung der unteren Einkommen den Grundfreibetrag auf 8.000 Euro pro Kopf (auch für Kinder) zu erhöhen. Davon würden die unteren Einkommen, soweit sie entsprechende Einkünfte erzielen, profitieren. Nur: Auch die Spitzenverdiener würden profitieren, was vordergründig aber nicht Intention der Reform ist. Eine zielgerichtete Entlastung sähe anders aus.

Der Grundfreibetrag einer vierköpfigen Familie würde nach diesem Vorschlag bei 32.000 Euro jährlich liegen, pro Monat also rund 2.700 Euro. Warum kommt in der CSU konsequenterweise dann keiner auf die Idee, dieser Familie 2.700 Euro Hartz IV zuzugestehen, wenn der Grundfreibetrag doch nur das Existenzminimum steuerfrei stellen soll?

Fälschlicherweise wird im Artikel von Hannes Koch erwähnt, dass bereits bei einem Bruttoeinkommen von 4.300 Euro der Spitzensteuersatz fällig wird. Hier greift der Grenzsteuersatz von 42 Euro, was zu einer durchschnittlichen Besteuerung von rund 27 Prozent führt. Der Spitzensteuersatz liegt bei 45 Prozent, und hierfür ist ein monatliches Brutto von rund 20.000 Euro erforderlich.

TOM ACKERMANN, München