Sieg für Milli Görüs

LEIPZIG dpa ■ Baden-Württemberg muss Aussagen zu der als extremistisch eingestuften Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs aus dem Verfassungsschutzbericht 2001 streichen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg. Die umstrittenen Äußerungen stellten einen Eingriff in die Grundrechte des Vereins dar. Der Verfassungsschutz müsse darum die Richtigkeit beweisen. Daran ändere auch nichts, dass die Behörde aus Geheimhaltungsgründen nicht alle Akten herausgab.