Raucher dürfen aufbegehren

Auf den Senat rollt das dritte Volksbegehren innerhalb eines Jahres zu: Der Senat ließ gestern das Volksbegehren gegen das Rauchverbot in Kneipen und Restaurants zu. Es wurden 23.252 gültige Unterschriften abgegeben, gut 3.000 mehr als die notwendigen 20.000 Unterschriften, wie Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Linke) in einer Presseerklärung mitteilte. Das angestrebte Volksbegehren sei damit zulässig. Der Senat lehne jedoch nach wie vor die Ziele des Volksbegehrens ab, wie die Senatorin betonte. Die Initiative gegen das Nichtraucherschutzgesetz „Wahlfreiheit für Gäste und Wirte – kein Rauchverbot in Berliner Gaststätten“ strebt an, Gaststätten generell vom Nichtraucherschutzgesetz auszunehmen und den Wirten eine Wahlfreiheit zu lassen. Mit dem seit Jahresanfang gültigen Gesetz sollen die Bürger wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen geschützt werden. Deshalb sei es dem Gesetzgeber wichtig gewesen, die Ausnahmen des Rauchverbots auf ein Minimum zu reduzieren, betonte Lompscher. „Eine Zulassung weiterer Ausnahmen vom Rauchverbot würde zu einer Aushöhlung des Gesetzes führen.“ DPA