und heute?

… steht die Lüneburger Polizei vor Gericht

Das Lüneburger Oberverwaltungsgericht befasst sich heute mit der Frage, ob die Polizeidirektion Lüneburg beim Castortransport 2004 rechtmäßig vorging: Sie hatte Demonstrationen entlang der Transportstrecke nach Gorleben mit einer einzigen Verfügung pauschal verboten. Eine Einzelprüfung von Demonstrationsanmeldungen entfiel, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit war praktisch aufgehoben. Die Polizei beruft sich auf einen so genannten polizeilichen Notstand. Zu klären hat das Gericht nun, ob diese selten bejahte Einsatzlage tatsächlich vorlag oder nicht. Die Sitzung beginnt um 9.30 Uhr in Sitzungssaal 1 des OVG, Uelzener Str. 40, Lüneburg.