Rauchverbot wird nicht ausgesetzt

Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher in Berlin wird nicht ausgesetzt. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat den Antrag eines Rauchers abgelehnt, der das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wieder rückgängig machen wollte. Raucher hätten keinen schweren Nachteil, wenn sie in Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Gaststätten und Flughäfen nicht zur Zigarette greifen dürften. Das teilte das Gericht gestern in der Begründung seiner ersten Entscheidung zum Nichtraucherschutz mit. Dem Gericht liegen nach Angaben eines Sprechers noch neun Anträge von Berliner Wirten gegen das Rauchverbot in Gaststätten vor. Über diese Eilanträge werde noch vor dem 1. Juli entschieden, erklärte der Sprecher. DPA